AGB's
Reisebedingungen / Teilnahmebedingungen
HW-Motorradreisen GmbH | Stand: 30.03.2026
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der HW-Motorradreisen GmbH verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail, digital oder über ein von uns bereitgestelltes Anmeldeformular erfolgen.
1.2 Der Reisevertrag kommt zustande, sobald wir die Buchung schriftlich oder in Textform bestätigen. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die Reisebeschreibung, die Buchungsbestätigung und gegebenenfalls ausdrücklich bestätigte Zusatzvereinbarungen.
1.3 Meldet eine buchende Person weitere Teilnehmer an, haftet sie für deren vertragliche Verpflichtungen nur, wenn dies ausdrücklich erklärt wurde.
1.4 Mündliche Nebenabreden oder Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder in Textform erfolgten Bestätigung durch uns.
2. Leistungen
2.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung, der Buchungsbestätigung und diesen Reisebedingungen.
2.2 Unsere Reisen können je nach Angebot insbesondere Hotelübernachtungen, Verpflegungsleistungen, Motorradtransport, Flugleistungen, Transfers, Gepäckmitnahme sowie Organisation und Betreuung vor Ort umfassen.
2.3 Nicht enthalten sind Leistungen, die in der jeweiligen Reisebeschreibung oder Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
3. Motorradtransport und Fahrzeuganforderungen
3.1 Soweit der Motorradtransport Bestandteil der gebuchten Reise ist, übernehmen wir die Organisation und Durchführung des vereinbarten Motorradtransports.
3.2 Das Motorrad ist bei Buchung vollständig und zutreffend anzugeben, insbesondere Marke/Modell, Kennzeichen sowie die tatsächlichen Abmessungen.
3.3 Für den Standardtransport gelten folgende Maximalmaße: Länge 235 cm, Breite 95 cm, Höhe 140 cm. Motorräder mit abweichenden Maßen, Gespanne, Trikes, Quads oder Fahrzeuge mit Sonderanbauten bedürfen vor Buchung unserer ausdrücklichen Bestätigung und können aufpreispflichtig sein.
3.4 Der Tank darf bei Übergabe zum Transport maximal zu 1/4 gefüllt sein. Das Motorrad ist in transportfähigem Zustand zu übergeben. Für Schäden, die durch ausgelaufene Betriebsstoffe infolge eines nicht ordnungsgemäßen Fahrzeugzustands entstehen, haftet der Halter nach den gesetzlichen Vorschriften.
3.5 Frontscheiben sind vor Übergabe auf die niedrigste Stellung zu bringen. Nicht serienmäßige Anbauteile, lose Zubehörteile, Seitenkoffer, Topcase oder sonstige auftragende Gegenstände müssen vorab angemeldet und, soweit von uns verlangt, abgenommen oder gesondert verpackt werden.
3.6 Abgabe- und Abholtermine werden individuell vereinbart. Erfolgt die Abholung des Motorrads nicht zum vereinbarten Termin, können wir ab dem Folgetag eine Lagermiete von 5,00 EUR pro Kalendertag und Motorrad berechnen.
3.7 Offensichtliche Schäden oder Beanstandungen bei Übergabe oder Rückgabe des Motorrads sind unverzüglich mitzuteilen und möglichst mit Fotos zu dokumentieren. Verdeckte Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
4. Gepäck und Zusatzleistungen
4.1 Im Grundpreis enthalten ist, soweit in der Reisebeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist, die Mitnahme von 1 Gepäckrolle oder 1 normalen Reisetasche mit Motorradschutzkleidung in einfacher Ausführung.
4.2 Zusätzliches Gepäck, Seitenkoffer, Topcase, Hecktaschen, Reisetaschen oder sonstige Zusatzstücke werden nur nach vorheriger Anmeldung und gegen gesonderte Berechnung mitgenommen.
4.3 Maßgeblich sind die jeweils im Buchungsformular, Angebot oder in der Reisebestätigung ausgewiesenen Preise für Zusatzleistungen.
5. Zahlungen
5.1 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten.
5.2 Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.
5.3 Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
5.4 Wird eine fällige Zahlung trotz Mahnung und Fristsetzung nicht geleistet, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die vereinbarte Entschädigung nach den Rücktrittsregelungen zu berechnen.
6. Preisänderungen
6.1 Eine nachträgliche Änderung des Reisepreises ist nur zulässig, soweit dies gesetzlich erlaubt ist und die Änderung unmittelbar auf gestiegenen Beförderungskosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkursen beruht.
6.2 Eine Preiserhöhung teilen wir klar und nachvollziehbar in Textform mit. Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgt die Mitteilung spätestens 20 Tage vor Reisebeginn.
6.3 Übersteigt eine zulässige Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Reisende die angebotene Änderung annehmen oder kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
6.4 Sinken die genannten Kosten nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn, kann der Reisende eine entsprechende Preissenkung verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
7. Mindestteilnehmerzahl und Rücktritt durch den Veranstalter
7.1 Wird in der Reisebeschreibung eine Mindestteilnehmerzahl genannt und wird diese nicht erreicht, können wir vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.
7.2 Der Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erfolgt innerhalb der gesetzlich zulässigen Fristen und wird dem Reisenden unverzüglich mitgeteilt.
7.3 Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich, spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist, erstattet.
7.4 Wir können außerdem vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung der Reise gehindert sind.
8. Vertragsübertragung / Ersatzperson
8.1 Der Reisende kann innerhalb angemessener Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner eine andere Person in den Vertrag eintritt.
8.2 Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder gesetzliche bzw. organisatorische Gründe entgegenstehen.
8.3 Entstehen durch den Wechsel tatsächlich zusätzliche Kosten, können diese in angemessener Höhe berechnet werden.
9. Rücktritt durch den Reisenden / Stornokosten
9.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich oder in Textform vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
9.2 Tritt der Reisende zurück, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir können jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht gesetzlich kostenfrei möglich ist.
9.3 Für unsere Motorradreisen vereinbaren wir folgende pauschalierte Entschädigung je angemeldetem Reisenden, sofern nicht im Einzelfall nachweisbar geringere Kosten entstanden sind:
• bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20 %
• 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn: 35 %
• 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50 %
• 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 70 %
• 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80 %
• ab 6 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 90 %
9.4 Bereits gebuchte Zusatzleistungen, insbesondere Flüge, Hotels oder Sonderleistungen, werden nur insoweit erstattet, wie uns von dem jeweiligen Leistungspartner eine Erstattung gewährt wird oder entsprechende Aufwendungen erspart bleiben.
9.5 Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10. Umbuchungen, Namenskorrekturen und Flüge
10.1 Ein Anspruch auf kostenlose Umbuchung besteht nicht.
10.2 Soweit eine Umbuchung möglich ist, können wir die tatsächlich entstehenden Mehrkosten sowie eine angemessene Bearbeitungspauschale berechnen.
10.3 Namenskorrekturen sind unverzüglich mitzuteilen. Kosten Dritter, insbesondere von Fluggesellschaften oder Hotels, werden weiterberechnet, soweit sie tatsächlich anfallen.
10.4 Soweit Flüge Bestandteil der gebuchten Reise sind, werden diese entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung gebucht. Im Flugpreis nicht enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, insbesondere Sitzplatzreservierungen, Flex- oder Stornotarife, Zusatzgepäck, Sondergepäck oder sonstige Zusatzoptionen der Fluggesellschaft.
11. Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten
11.1 Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und das mitgeführte Motorrad ordnungsgemäß zugelassen, versichert und verkehrssicher ist.
11.2 Der Reisende verpflichtet sich, nur mit geeigneter Motorradschutzkleidung an der Reise teilzunehmen.
11.3 Der Reisende ist verpflichtet, alle für die Reise erforderlichen persönlichen Unterlagen, Ausweise, Führerscheine, Versicherungsnachweise und sonstigen Reiseunterlagen rechtzeitig mitzuführen.
11.4 Verspätungen, Nichterscheinen, fehlende Dokumente oder sonstige eigene Versäumnisse des Reisenden gehen zu dessen Lasten.
12. Reisemängel
12.1 Der Reisende hat einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen und uns Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
12.2 Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können gesetzliche Ansprüche eingeschränkt sein.
12.3 Ansprüche wegen Reisemängeln richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.
13. Haftung als Reiseveranstalter
13.1 Unsere Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, kann auf den dreifachen Reisepreis beschränkt werden, soweit gesetzlich zulässig.
13.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkungen und Haftungsvorschriften, die für einzelne Reiseleistungen gelten, bleiben unberührt.
13.3 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Körperschäden oder soweit zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
14. Haftung bei Motorradtransport / Transportschäden
14.1 Für Schäden am Motorrad während des vereinbarten Transports haftet das von uns eingesetzte Transportunternehmen nach den gesetzlichen Vorschriften sowie, soweit wirksam einbezogen, auf Grundlage der ADSp 2017.
14.2 Die Haftung für Güterschäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den ADSp 2017. Maßgeblich sind die dort geregelten Haftungshöchstbeträge.
14.3 Eine über diese Haftung hinausgehende Absicherung zum vollen Fahrzeugwert besteht nur, wenn eine gesonderte Zusatzversicherung ausdrücklich vereinbart wurde.
14.4 Zwingende gesetzliche Ansprüche des Reisenden gegen uns als Reiseveranstalter bleiben unberührt.
15. Versicherung
15.1 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie eines ausreichenden Auslands- und Fahrzeugschutzes.
15.2 Für persönliche Gegenstände, Reisegepäck, Bekleidung, Helme, Technik oder Zubehör des Reisenden besteht nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine Haftung.
15.3 Soweit eine Zusatzversicherung für das Motorrad oder besondere Transportwerte gewünscht ist, muss diese vor Reisebeginn ausdrücklich vereinbart werden.
16. Datenschutz und Bildmaterial
16.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung und nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
16.2 Fotos oder Videos zu Werbe- oder Social-Media-Zwecken verwenden wir nur im rechtlich zulässigen Rahmen. Ein ausdrücklicher Widerspruch kann uns vor Reiseantritt in Textform mitgeteilt werden.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt deutsches Recht.
17.2 Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.